KEINE KONTAKTNACHVERFOLGUNG BIS 1000 ZUSCHAUER

Die Bayerische Staatsregierung hat nach der jüngsten Sitzung des Ministerrates (31. August 2021) ihr weiteres Vorgehen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie vorgestellt. Die neuen Maßnahmen betreffen auch den Amateurfußball in Bayern. Mit Inkrafttreten der neuen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung spielt ab sofort und zunächst bis einschließlich 1. Oktober 2021 die Höhe der Inzidenz im Freien grundsätzlich keine Rolle mehr, auch die Unterscheidung zwischen Steh- und Sitzplätzen für Zuschauer*innen wird nicht mehr vorgenommen. Jetzt steht auch fest: „Die 3G-Regel für Innenräume bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 gilt nicht für Duschen, Toiletten und Umkleiden, sondern nur für die Sportausübung in Innenräumen“, heißt es aus dem bayerischen Innenministerium.

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) stellt seinen Mitgliedern auf Basis der aktuellen Gesetztestexte auch ein überarbeitetes und entsprechend angepasstes Muster-Infektionsschutzkonzept (vormals Muster-Hygienekonzept) zur Verfügung.

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